Verbände Druck und Medien informieren zum Verpackungsgesetz 2019
Ab dem 1. Januar 2019 gilt: Druckereien, die ihre Produkte verpackt und gewerbsmäßig an private Endverbraucher in den Verkehr bringen, müssen sich offiziell registrieren. Wer das nicht tut, riskiert Vertriebsverbote. Die Verbände Druck und Medien bieten daher im Oktober und November 2018 branchenspezifische Informationsveranstaltungen in ganz Deutschland an.
Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen“ – kurz: Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt am 1. Januar 2019 vollumfänglich in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Es gilt auch für Druckereien, denn bereits die Versandverpackung für Flyer, Visitenkarten oder Broschüren ist in der Regel lizensierungspflichtig. Und die Kontrollen werden schärfer.
Unter dem Titel infoKompakt: Das Verpackungsgesetz 2019 bieten die Verbände Druck und Medien ab dem 24. Oktober bundesweit neun Informationsveranstaltungen an. Aus erster Hand erhalten Druck- und Mediendienstleister umfassende Informationen über die neuen Regelungen. Von den Experten der Verbände sowie des Systembetreibers interseroh erfahren die Teilnehmer praxisnah und anhand anschaulicher Beispiele, welche juristischen Pflichten ihr Unternehmen betreffen, was mit dem Begriff Endverbraucher gemeint ist, wie das Registrierungsverfahren abläuft und wie Verpackungen recyclinggerecht gestaltet werden können.
Die folgenden neun Info-Veranstaltungen bieten die Verbände an:
- Leipzig 29. Oktober 10.00 bis 13.00 Uhr
- Oldenburg 30. Oktober 14.00 bis 16.30 Uhr
- Frankfurt 30. Oktober 16.00 bis 18.30 Uhr
- Düsseldorf 5. November 16.30 bis 19.00 Uhr
- Stuttgart 5. November 17.00 bis 20.00 Uhr
- Aschheim 6. November 15.00 bis 18.00 Uhr
Die Teilnahme ist für Mitglieder der Druck- und Medienverbände kostenfrei. Für Nicht-Mitglieder kann eine Teilnahmegebühr von 50 € anfallen. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter www.bvdm-online.de/infokompakt.