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Reform des Mutterschutzrechts 

(September 2016) Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) bezieht deutlich Stellung zur geplanten Reform des Mutterschutzrechts. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sorge in seiner vorliegenden Form für mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit, wie der Verband in einer Stellungnahme kritisiert. Darin fordert der bvdm Überarbeitungen an wesentlichen Stellen der vorgeschlagenen Neuregelung. Das gilt vor allem für die geplante neue Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze und die damit verbundenen Informations- und Dokumentationspflichten.

Von solchen zusätzlichen Pflichten wäre in besonderem Maße auch die Druck- und Medienindustrie betroffen, die von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt ist. Denn auf diese wirkt sich zusätzliche Bürokratie besonders belastend aus, ohne dass der Schutz der Mütter und ihrer Kinder damit verbessert würde.

Die Stellungnahme wurde anlässlich der am 19. September 2016 statt-findenden Verbändeanhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfasst. Der Gesetzentwurf zur Reform des Mutterschutzrechts wurde von der Bundesregierung am 4. Mai 2016 mit dem Ziel vorgelegt, einen modernen Mutterschutz zu schaffen. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Stellungnahme des bvdm nebst Gesetzentwurf kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://www.bvdm-online.de/themen/arbeit-tarif/mutterschutz/

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