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Normlicht

Der oft auch umgangssprachliche Begriff Normlicht steht für exakt definierte Beleuchtungsverhältnisse bei der Beurteilung farblicher Vorlagen. Um eine derart definierte Lichtsituation mit Normlicht zu erzielen kommen von der => CIE für farbmetrische Anwendungen genormten Lichtarten als Normlicht zum Einsatz.

Für Fotografie, Grafik und Druck sind die Tageslichtarten => D50 und => D65 von Bedeutung.

D50 wird zur Arbeitsplatzbeleuchtung für die => EBV sowie für den Vergleich von fotografischen Durchsichtsvorlagen unter sich, mit => Drucken oder mit => Prints, und von Prints unter sich empfohlen. Bei Farbmessung und bei => Abmusterung wird für die Druckindustrie D50 durch => ISO-Norm verbindlich vorgeschrieben.

D65 entspricht einem Tageslicht bei bedecktem Himmel und wird für den Vergleich von Drucken untereinander sowie zur => Kalibrierung von Bildschirmen empfohlen, bei denen ausschließlich Farben eines sRGB-Farbraums für Internet- und/oder Beamer-Anwendungen beurteilt werden [=> sRGB; => Farbraum; => Beamer].

Normlicht ist letztlich durch den Anforderungszweck definiert. Spricht der Offset-Fachmann von Normlicht, meint er generell 5000 Grad Kelvin, letztlich D50.

Ohne definiertes Betrachtungslicht, also ohne Normlicht, sind Diskussionen über korrekte Farbwiedergabe äusserst problematisch, deshalb ist Normlicht speziell bei Reklamationen unverzichtbar.

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